So lesen Sie Ihren Zählerstand ab und geben ihn korrekt an uns weiter:
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Stand per E-Mail an
Bei Meldung per E-Mail bitten wir um folgende Angaben:
Steuernummer
Objektbezeichnung
Zählernummer u. Zählerstand (gerne auch als Bild-Datei)
Zählerstand nur volle Kubikmeter, ohne Nachkommastellen
Name des/r Eigentümers/in
Rufnummer für evtl. Rückfragen
Der Zählerstand muss bis spätestens zum 31.12.2025 gemeldet sein. Sie vermeiden dadurch, dass Ihr Verbrauch von uns geschätzt wird. Für Rückfragen melden Sie sich telefonisch unter 06400/9102-37 oder 06400/9102-35.
Ihr Team der Steuerverwaltung
Zählerstandserfassung öffnen