Allgemeinverfügung des Vogelsbergkreises - Einschränkung auf 15 km Radius
Ab Mittwoch, dem 13.01.2021 tritt die Allgemeinverfügung des Vogelsbergkreises in Kraft.
Der Bewegungsradius aller Personen, die im Vogelsbergkreis wohnen oder sich dort aufhalten, wird für einen tagestouristischen Ausflug auf den Umkreis von 15 km des Wohnortes eingeschränkt. Der Umkreis für den Wohnort beginnt an der Gemarkungsgrenze der politischen Gemeinde, in der die Person wohnt oder sich aufhält.
Die Gesamte Allgemeinverfügung gibt es hier: Allgemeinverfügung des VB-Kreises