Die Gemeinde Mücke unterhält die folgenden vierzehn Friedhöfe, auf denen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können
Atzenhain:
Lumdastraße – aus Atzenhain kommend, Ortsausgang linke Seite
Bernsfeld:
Ortsausgang Richtung Atzenhain- auf der rechten Seite
Flensungen:
Am Eisenberg, gegenüber der Hausnummer 5
Groß-Eichen:
bei der Kirche
Höckersdorf:
Vogelsbergstraße Ortseingang linke Seite
Ilsdorf:
Mücker Straße direkt bei der Kirche
Ilsdorf-Solms:
Richtung Klein-Eichen, linke Seite
Kirschgarten:
Die Hauptstraße entlang, in der Kurve geradeaus
Merlau:
Ortsausgang Richtung Nieder-Ohmen, rechte Seite (alter Friedhof), linke Seite (neuer Friedhof), Heegstraße
Nieder-Ohmen:
Hegweg, linke Seite (einziger Friedhof in Mücke mit einem anonymen Urnengrabfeld)
Ober-Ohmen:
Raiffeisenstraße
Ruppertenrod:
Hintergasse – Richtung Fahrradweg
Sellnrod:
Friedrich-Ebert Straße entlang, bei der Kirche links, hinter dem Landwirt rechts abbiegen
Wettsaasen:
Ortseingang von Kirschgarten her, rechts abbiegen, Am Pitschenacker
Die Friedhöfe sind in erster Linie für die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, bestimmt. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen Reihengrabstätten zur Verfügung. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ist auf allen Friedhöfen möglich.
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenreihengrabstätten, Wiesen-Urnenreihengrabstätten, ein anonymes Urnenfeld (nur auf dem Friedhof Nieder-Ohmen) zur Verfügung. Urnenbeisetzungen können auch in einem bereits vorhandenen Reihen-, Wahl- oder Urnengrab vorgenommen werden.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde anzumelden. Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 30 Jahre.
Die Kosten für die Beisetzung betragen für
Erd-Einzelgrab
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung
450,00 €
Nutzungsrecht (30 Jahre)
450,00 €
Grabräumung nach Ablauf der Nutzungszeit (in 30 Jahren)
250,00 €
Fundamente (nur auf Friedhöfen mit ebenerdiger Einfassung in Flensungen, Merlau, Nieder-Ohmen und Ruppertenrod
175,00 €
Insgesamt
ca. 1.150, 00 € - 1.355,00 €
Erd-Doppelgrab 1. Belegung:
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung (Erstbeleg)
450,00 €
Nutzungsrecht (30 Jahre)
1.100,00 €
Grabräumung nach Ablauf der Nutzungszeit (in 30 Jahren)
500,00 €
Fundamente (nur auf Friedhöfen mit ebenerdiger Einfassung in Flensungen, Merlau, Nieder-Ohmen und Ruppertenrod
350,00 €
Insgesamt
ca. 2.050, 00 € - 2.500,00 €
Erd-Doppelgrab 2. Belegung:
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung (Zweitbelegung)
550,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechts auf 30 Jahre
pro Jahr 45,00 €
Insgesamt
ab 580,00 €
Erdrasengrab:
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung (Zweitbelegung)
450,00 €
Nutzungsrecht
1.500,00 €
Die Gebühr für die Grabräumung muss noch festgesetzt werden
Urnengrab (bis zu 4 Urnen) :
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung
250,00 €
Nutzungsrecht
200,00 €
Grabräumung nach ablauf der Nutzungszeit
200,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechts bei einer weiteren Bestattung
pro Jahr 15,00 €
Insgesamt
650,00 € - ca. 710,00 €
Urnenrasengrab:
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung
250,00 €
Nutzungsrecht
950,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechts bei einer weiteren Bestattung
pro Jahr 15,00 €
Die Gebühr für die Grabräumung muss noch festgesetzt werden
Anonymes Urnengrab
Trauerhalle, je angefangenen Tag
30,00 €
Bestattung
550,00 €
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