Bauleitplanung der Gemeinde Mücke
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
„Reitanlage Atzenhain“
im Ortsteil Atzenhain
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (2) BauGB
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der FNP-Änderung mit Begründung und Umweltbericht (vgl. Unterlagen zum Bebauungsplan im Parallelverfahren) im Zeitraum vom
Montag den 08.11.2021 bis einschließlich Freitag den 17.12.2021
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Mücke unter der dem nachfolgend genannten Link:
www.gemeinde-muecke.de
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauamt, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06400 - 9102 - 0 oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzusehen (auf die Geltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften wird hingewiesen).
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zu den Bauleitplanungen erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung, zum Arten- und Biotopschutz sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
Übergeordnete Ziele stehen demnach der Verwirklichung der Planung nicht entgegen, Konflikte bewegen sich nach Einbeziehung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsgebote im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Regelungsgebote und sind in der Planumsetzung überwindbar.
Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt und Boden mit Auswirkungen verbunden sein und ist entsprechend auszugleichen. Darüber hinaus sind die rechtlichen Anforderungen der Bauverbots- und -beschränkungszone sowie der gesetzlichen Grenzabstände für Gehölzpflanzungen zu beachten (durch Festsetzungen und Hinweise in den Planunterlagen berücksichtigt).
Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung (vorrangig Erhaltungs-, Ein- und Begrünungs- sowie Gestaltungsauflagen) begrenzbar, verbleibende Eingriffe können durch Ausgleichsmaßnahmen in externen Ausgleichsflächen der näheren Umgebung sowie durch ergänzenden Ankauf der entsprechenden Biotoppunkte aus Maßnahmen im gleichen Bezugsraum aus einem anerkannten Ökopunktekonto abgeleistet werden.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Entwurf der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Gemeinde Mücke, den
gez. Bürgermeister Sommer
Bauleitplanung der Gemeinde Mücke
Bebauungsplan
„Reitanlage Atzenhain“
im Ortsteil Atzenhain
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (2) BauGB
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht im Zeitraum vom
Montag den 08.11.2021 bis einschließlich Freitag den 17.12.2021
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Mücke unter der dem nachfolgend genannten Link:
www.gemeinde-muecke.de
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauamt, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06400 - 9102 - 0 oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzusehen (auf die Geltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften wird hingewiesen).
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der im Bebauungsplan erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung, zum Arten- und Biotopschutz sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
Übergeordnete Ziele stehen der Verwirklichung der Planung nicht entgegen, Konflikte bewegen sich nach Einbeziehung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsgebote im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Regelungsgebote und sind in der Planumsetzung überwindbar.
Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt und Boden mit Auswirkungen verbunden sein und ist entsprechend auszugleichen. Darüber hinaus sind die rechtlichen Anforderungen der Bauverbots- und -beschränkungszone sowie der gesetzlichen Grenzabstände für Gehölzpflanzungen zu beachten (durch Festsetzungen und Hinweise in den Planunterlagen berücksichtigt).
Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung (vorrangig Erhaltungs-, Ein- und Begrünungs- sowie Gestaltungsauflagen) begrenzbar, verbleibende Eingriffe können durch Ausgleichsmaßnahmen in externen Ausgleichsflächen der näheren Umgebung sowie durch ergänzenden Ankauf der entsprechenden Biotoppunkte aus Maßnahmen im gleichen Bezugsraum aus einem anerkannten Ökopunktekonto abgeleistet werden.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Gemeinde Mücke, den
gez. Bürgermeister Sommer
Bebauungsplan „Am Gottesrain II, 2. Änderung“
(Planteil – unmaßstäblich)
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Am Gottesrain II, 2. Änderung“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 16.10.2019 den Bebauungsplan „Am Gottesrain II, 2. Änderung“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan „Am Gottesrain II, 2. Änderung“ in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Darüber hinaus wird der Bebauungsplan mit Begründung in das Internet eingestellt.
Hinweis nach § 44 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Gemeinde Mücke, den 05.12.2019