Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (§ 1 StVG).

Eine Zulassung kann von demjenigen beantragt werden, dessen Fahrzeug einer durch das Kraftfahrtbundesamt erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. einer EG-Typgenehmigung (EGTG) entspricht oder im Einzelgenehmigungsverfahren eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Des Weiteren muss eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.

Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Vogelsbergkreis sind es derzeit über 100.000.

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