Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Im Herrnhain 2

35325 Mücke


Link zum Onlinedienst:
Eine Straßenlampe funktioniert nicht? Hier können Sie die Störung oder den Ausfall der Beleuchtungsanlage melden.

Beschreibung

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

  • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
  • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Zuständigkeit

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

Kosten

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012