Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Melde- Pass- und Ausweiswesen
Im Herrnhain 2
35325 Mücke
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Herr
Adrian
Macrai
Email:
Telefon:
Frau
Petra
Carle
Email:
Telefon:
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.