Bauplan Bildquelle: anncapictures/Pixabay
Bauleitplanung der Gemeinde Mücke, Ortsteile Atzenhain und Nieder-Ohmen. Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Reihpfütze“ (Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 17.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Reihpfütze“ gefasst.

Der Geltungsbereich des rd. 10,2 ha großen Änderungsgebietes umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Atzenhain:

Flur 1: 383/2 (tw.)

Flur 2: 40/1, 40/2, 110/4, 110/6 (tw.), 131/6 (tw.)

Flur 8: 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 86/7, 90/2, 90/3, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 100/2, 112/2, 112/3, 112/5, 113/1, 113/2, 123/4, 123/5, 148/2, 149/1, 152/3, 152/4, 147, 150, 206, 207, 208, 209.

Der Geltungsbereich des rd. 1.300 m2 großen Aufhebungsgebietes umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Nieder-Ohmen:

Flur 1: 96 (tw.), 101/2 (tw.), 122 (tw.).

Allgemeine Planungsziele sind planinterne Optimierungen zur Vergrößerung der nutzbaren Gewerbe-/Mischgebietsflächen und Reduzierung der Erschließungskosten sowie die Aufhebung einer nicht umsetzbaren planexternen Ausgleichsmaßnahme.

Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Der räumliche Lage und die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett/gestrichelt umrandeter Bereich).

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom Montag, den 10.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 11.09.2026 zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden:

Mo.: von 7:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 18:00 Uhr,

Di. – Fr.: von 7:30 – 12:00 Uhr

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Gemeinde Mücke, den 28.07.2026

gez. Andreas Sommer, Bürgermeister

Ausgleichskonzept Buschernwald Planteil

Ausgleichskonzept Buschernwald Text

BPL Reih3Aend A Begründung

BPL Reih3Aend A Festsetzung

BPL Reih3Aend C Planteil