Aktuelles aus der Gemeinde
Atzenhain als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt - Europawahl
Mit Ablauf des 05.06.2024 kann die Briefwahl nicht mehr elektronisch oder postalisch beantragt werden. Wer dennoch von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann seine Unterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen. Dies ist möglich am Donnerstag, dem 06.06.2024 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder am Freitag, dem 07.06.2024 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Aus gegebenem Anlass besteht für Wahlberechtigte die bereits Briefwahl beantragt haben, jedoch ihre Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben, die Möglichkeit am Samstag, dem 08.06.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ersatzunterlagen in der Gemeindeverwaltung abzuholen. Persönliche Vorsprache ist hierbei notwendig.
Sollten Sie am Tage der Wahl erkrankt sein und können das Wahllokal daher nicht aufsuchen, so besteht am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, dass die sie Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person abholen lassen.
In beiden Fällen müssen Sie sicherstellen, dass ihre Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung vorliegen. Wahlumschläge die nach 18:00 Uhr die Gemeindeverwaltung erreichen, dürfen nicht geöffnet und ausgezählt werden.
Darüber hinaus wurde durch das Hessische Statistische Landesamt (nachfolgend HSL genannt) der Wahlbezirk 00001 – Atzenhain als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Dies hat zur Folge, dass in diesem Wahllokal für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel zu verwenden sind, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr unterteilt in sechs Gruppen vermerkt sind.
Das bedeutet, dass die Stimmzettel, anders als in den meisten anderen Wahlbezirken, einen zusätzlichen Aufdruck haben. Die Wählerinnen und Wähler müssen also nicht selbst ihr Geburtsjahr oder ihr Geschlecht angeben, sondern erhalten von den Wahlhelfern einen Stimmzettel, der einer Kategorie zugeordnet ist. Die Kategorien beinhalten zum einen das Geschlecht und zum anderen eine von sechs Altersgruppen.
Die Unterscheidungsmerkmale:
männlich, divers od. ohne Angabe im Geburtenregister |
weiblich |
|
2000 – 2008 |
A |
G |
1990 – 1999 |
B |
H |
1980 – 1989 |
C |
I |
1965 – 1979 |
D |
K |
1955 – 1964 |
E |
L |
1954 und früher |
F |
M |
Laut Bundeswahlleiterin gebe diese Erfassung genauere Daten als eine Nachwahlbefragung. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis aufgrund der Größe des Wahlbezirkes gewahrt.
Das Gesetz aus dem Jahr 1999 erlaubt dieses Verfahren und regelt die Auswertung der statistischen Daten. Das Wahlstatistikgesetz liegt zur Ansicht im Wahllokal aus.
Die Stimmzettel werden, wie die anderen auch, am Wahlabend ausgezählt. Nach der Feststellung des amtlichen Ergebnisses werden die Stimmzettel an das HSL gesendet und dort nach den Bevölkerungsgruppen ausgewertet.
Ihr Wahlamt