Soziales & Gesellschaft
Friedhöfe
Adressen der Friedhöfe in der Gemeinde Mücke
Die Gemeinde Mücke unterhält die folgenden vierzehn Friedhöfe, auf denen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können:
| Atzenhain: | Lumdastraße – aus Atzenhain kommend, Ortsausgang linke Seite |
| Bernsfeld: | Ortsausgang Richtung Atzenhain- auf der rechten Seite |
| Flensungen: | Am Eisenberg, gegenüber der Hausnummer 5 |
| Groß-Eichen: | bei der Kirche |
| Höckersdorf: |
Vogelsbergstraße Ortseingang linke Seite |
| Ilsdorf: |
Mücker Straße direkt bei der Kirche |
| Ilsdorf-Solms: |
Richtung Klein-Eichen, linke Seite |
| Kirschgarten: |
Die Hauptstraße entlang, in der Kurve geradeaus |
| Merlau: |
Ortsausgang Richtung Nieder-Ohmen, rechte Seite (alter Friedhof), linke Seite (neuer Friedhof), Heegstraße |
| Nieder-Ohmen: |
Hegweg, linke Seite (einziger Friedhof in Mücke mit einem anonymen Urnengrabfeld) |
| Ober-Ohmen: | Raiffeisenstraße |
| Ruppertenrod: |
Hintergasse – Richtung Fahrradweg |
| Sellnrod: |
Friedrich-Ebert Straße entlang, bei der Kirche links, hinter dem Landwirt rechts abbiegen |
| Wettsaasen: | Ortseingang von Kirschgarten her, rechts abbiegen, Am Pitschenacker |
Die Friedhöfe sind in erster Linie für die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, bestimmt.
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen Reihengrabstätten zur Verfügung. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ist auf allen Friedhöfen möglich.
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenreihengrabstätten, Wiesen-Urnenreihengrabstätten, ein anonymes Urnenfeld (nur auf dem Friedhof Nieder-Ohmen) zur Verfügung. Urnenbeisetzungen können auch in einem bereits vorhandenen Reihen-, Wahl- oder Urnengrab vorgenommen werden.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde anzumelden. Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 30 Jahre
