Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Einwohnermeldeamt
Herzlich Willkommen im Einwohnermelde- und Passamt der Gemeinde Mücke.
Einen Termin können Sie online buchen:
Einige unserer Leistungen können Sie auch online abrufen:
Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Einwohnermeldeamts können Sie direkt bei uns erledigen:
- An-, Ab-, Ummeldungen
- Annahme von Führerscheinunterlagen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Briefwahlunterlagen
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Haushaltsbescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Pass- und Ausweisangelegenheiten
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie bereits jetzt über die Änderung zweier Ausweisdokumente ab 2024 informieren.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60 € auf 70 € und der Kinderreisepass wird abgeschafft.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet und am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird also zum 01.01.2024 der Kinderreisepass abgeschafft.
Was bedeutet das für Sie?
Kinderreisepässe (KRP) dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt, verlängert oder ausgestellt werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter KRP bleibt von dieser Neuerung unberührt. Ab dem neuen Jahr besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.
Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheitshinweise.de) über die Einreisebestimmungen Ihres Reisziels. Ihr Passamt erteilt keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen.
Bitte bedenken Sie, dass zukünftig alle Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr 2-3 Wochen, bei Reisepässen sind es ca. 4-5 Wochen.
Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Passamt kommen. Ab einem Alter von 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab 10 Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter (Formular auf unserer Homepage).
Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter Tel. 06400/9102-19 bzw. 06400/9102-20 oder unter ema@gemeinde-muecke.de.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Link: Häufige Fragen und Antworten zu Reisepass, vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass