Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Straße + Verkehr
Herzlich Willkommen in der KFZ-Zulassungsstelle in Mücke.
Einen Termin können Sie online buchen:
Einige unserer Leistungen können Sie auch online abrufen:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (§ 1 StVG).
Eine Zulassung kann von demjenigen beantragt werden, dessen Fahrzeug einer durch das Kraftfahrtbundesamt erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. einer EG-Typgenehmigung (EGTG) entspricht oder im Einzelgenehmigungsverfahren eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Des Weiteren muss eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Vogelsbergkreis sind es derzeit über 100.000.
Hier finden sie weitere Informationen und Neuigkeiten rund um die Fahrzeugzulassung.
Diese Zulassungen sind ausschließlich nur in den Hauptstellen Alsfeld und Lauterbach möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die "alten" Führerscheine nicht auf der Gemeindeverwaltung ausgetauscht werden können.
Bitte wenden Sie sich im einem solchen Falle an die:
Führerscheinstelle Alsfeld
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
oder
Führerscheinstelle Lauterbach
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach
Bei der Zulassung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (grüne Kennzeichen) ist ein entsprechender Antrag auszufüllen. Weiter Informationen finden sie hier.
Für Schwerbehinderte kann eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung beantragt werden, wenn der Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck hat oder die Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" beinhaltet. Der Ausweis ist bei der Zulassung im Original vorzulegen.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei gleichzeitigem Kennzeichenwechsel)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- gültigen TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Eine Umkennzeichnung erfolgt, wenn das Fahrzeug im Vogelsbergkreis zugelassen ist oder zuletzt war, und ein anderes Kennzeichen erteilt wird.
Hinweis: Bei Diebstahl oder Verlust ist es nicht möglich, ein Ersatzschild zu prägen.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
- gültigen TÜV-Bericht
- Diebstahlsanzeige bei gestohlenem Kennzeichen (amtliches Kennzeichen muss daraus hervorgehen und die Angabe, ob es sich um das vordere, das hintere oder beide Kennzeichen handelt)
- Verlusterklärung, evtl. eidesstattliche Versicherung, wird von Fall zu Fall entschieden.
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief bzw. allgemeine Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten mit technischer Änderung *
- gültige HU
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.
*Hinweis:
Alle Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO, bzw. alle Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV benötigen eine Einzelbetriebserlaubnis, die nur die Bündelungsbehörde in Fulda erteilen kann (siehe Antragsformular).
Der Saisonzeitraum muss mindestens 3 Monate, höchstens 11 Monate eines Jahres betragen.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, innerhalb des Vogelsbergkreises.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- KennzeichenEVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) speziell für Saisonzulassung
- gültigen TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen:
- siehe Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
Für Oldtimer-Kennzeichen kommen nur Fahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Dies wird durch ein Gutachten vom TÜH bescheinigt.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Gutachten nach § 23 StVZO mit gültiger HU
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit Oldtimer-Kennzeichen:
- siehe Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
- Gutachten nach § 23 StVZO mit gültiger HU
Was wir benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Ab dem 01. April 2015 wird das bisher personenbezogene Kurzzeitkennzeichen auf ein fahrzeugbezogenes Kurzzeitkennzeichen umgestellt.
Voraussetzungen für eine Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen:
- Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein. Das Kennzeichen wird dann diesem bestimmten Fahrzeug zugeteilt und konkret im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen bezeichnet. Folgende Angaben sind erforderlich: Fahrzeug-Ident-Nummer (E), Schlüssel Hersteller (2.1), Schlüssel Fahrzeugklasse (J), Schlüssel Aufbauart (4).
- Nachweis einer GÜLTIGEN Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP)
- Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug muss GÜLTIG sein.
Erforderliche Unterlagen ab dem 01. April 2015:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (ggf. Fotokopie)
- Nachweis einer GÜLTIGEN Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- Bei juristischen Personen oder selbstständig Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister benötigt
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthalts-erlaubnis
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen, sowie den Personalausweis des Auftraggebers im Original
- Elektronische Versicherungsbestätigung einer KFZ-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
- Im Ausland gemeldete Personen benötigen zusätzlich zum jeweilig gültigen Ausweisdokument eine zustellungsfähige Adresse im Vogelsbergkreis
Voraussetzungen wenn KEINE GÜLTIGE HU, SP oder Betriebserlaubnis vorliegen:
a) Ohne gültige HU / SP:
Das Fahren ohne gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung mit Kurzzeitkennzeichen ist ab dem 01. April 2015 nur noch für die Fahrt zu einer Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks (Vogelsbergkreis), inkl. Rückfahrt möglich.
Bei Feststellung von erheblichen oder geringen Mängeln, darf man zur unmittelbaren Reparatur im Bezirk der ausstellenden Zulassungsbehörde (Vogelsbergkreis) oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück fahren. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.
b) Ohne Betriebserlaubnis:
Besteht für das Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung dürfen nur Fahrten, die zur (Wieder)erlangung einer Betriebserlaubnis dienen, zur nächsten Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen erteilt hat (Vogelsbergkreis) oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen der Zulassungsbehörden des Vogelsbergkreises gerne zur Verfügung.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- Kennzeichen, falls ein anderer Kennzeichenwunsch besteht
- gültigen TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- Gültigen TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- Gültiger TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Was wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
- EVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- gültige HU
- gültige AU
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer. Falls abweichender Kontoinhaber ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- alter Fahrzeugschein / alte Zulassungsbescheinigung Teil I bei Unbrauchbarkeit
- einfache Erklärung bei erstmaligem Verlust der Fahrzeugpapiere (wird bei der Zulassungsstelle entgegengenommen)
- Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugschein (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Prüfbericht der letzten HU
- Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
- Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung wird von Fall zu Fall entschieden.
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit (nur möglich bei VB-Kennzeichen)
Wir benötigen:
- alter Fahrzeugbrief bei Unbrauchbarkeit
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugbrief (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
- Entgegennahme einer Erklärung über den Verbleib, oder von Fall zu Fall eidesstattliche Versicherung (direkt bei der Zulassungsstelle)
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
- Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist (Nachweis zur Berechtigung)
- Vorlage eines Nachweises über den Eigentumserwerb, wenn der bisherige Halter unbekannt ist (Kaufvertrag)
- Bescheinigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes, wenn bei der letzten Erfassung dieser an eine andere Person als den Halter ausgehändigt wurde, z. B. letzte Zulassung erfolgte über ein Autohaus
- bei Kennzeichen von Außerhalb wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle benötigt.
Wir benötigen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- Verbleibserklärung / Reservierung Kennzeichen
Wenn das Fahrzeug im Vogelsbergkreis wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden soll, besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen 1 Jahr für dasselbe Fahrzeug zu reservieren. Das hat durch den Halter bzw. eine Vollmacht zu erfolgen.
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
- gültige HU
- bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass
- bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
- Vorführung des Fahrzeuges
- inländisches Konto (Die fälligen Steuern werden nur noch im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen) oder Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen
- Im Ausland gemeldete Personen benötigen zusätzlich zum jeweilig gültigen Ausweisdokument eine zustellungsfähige Adresse im Vogelsbergkreis
Wir benötigen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt
Adressänderungen innerhalb des Vogelsbergkreises
Wir benötigen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis (bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist)
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt.
Adressänderungen von außerhalb des Vogelsbergkreises mit Kennzeichenmitnahme innerhalb von Hessen
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nr. der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer), sofern
- gültiger TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt
Hinweis: Kennzeichenmitnahme nur bei angemeldeten Fahrzeugen möglich!
Adressänderungen von außerhalb des Vogelsbergkreises und Kennzeichenwechsel
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
- Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
- eVB-Nr. der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- gültiger TÜV-Bericht
- gültiger Personalausweis, bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
- Vollmacht mit gültigem Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt
- Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer nur über das SEPA-Lastschriftmandat (gültige Vorlagen erhältlich bei der Zulassungsstelle oder auf der Internetseite)