Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Standesamt der Gemeinde Mücke
Die digitalen Verwaltungsleistungen des Standesamts finden Sie im digitalen Rataus unter der Rubrik "Familie und Kind".
Historisches Trauzimmer Nieder Ohmen
(Nieder-Ohmen, Rathausgasse 10, Sitzplätze für 26 Personen)
Landgasthof „Zur Alten Mücke“
(Flensungen 06400-950972)
Landhotel „Litfässchen“
(Atzenhain 06401-4049974)
Landgasthof „Zur Linde“
(Atzenhain 0151-56809317)
- Trauungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 78,00€ zusätzlich.
- Trauungen in Gaststätten 21,00€ zusätzlich.
Sie sind nicht mehr verheiratet und möchten nun einen früheren Namen wieder annehmen. Die entsprechende Erklärung kann ganz einfach bei dem Standesamt abgegeben werden, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Damit die Erklärung wirksam wird, wird sie dann an das Standesamt geschickt werden, bei dem Sie damals geheiratet haben. Sie können, falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, Ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder den Namen, den Sie geführt haben, als Sie Ihren Ehenamen bestimmt haben.
Damit die Erklärung aufgenommen werden kann, müssen Sie einige Dokumente mitbringen, dazu gehören auf jeden Fall:
- Ihren Ausweis
- Die Eheurkunde
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten
Es handelt sich bei dieser Seite um eine sehr allgemein gehaltene Information. Welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen, klären Sie bitte direkt mit uns.
Die Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens kostet 23,50 €uro. Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Erklärung der Namensänderung kostet 12,00 €.
Sie erwarten ein Kind oder haben bereits ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet und wollen nun die Vaterschaft anerkennen.
Der Vater muss hierzu die Erklärung abgeben, dass er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird. Vereinbaren Sie also praktischerweise einen Termin mit Ihrem Standesamt, an dem sowohl Vater als auch Mutter anwesend sein können. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, hierzu gehören auf jeden Fall:
- Ihre Ausweise
- Die Geburtsurkunde des Vaters
- Ggf. die Eheurkunde des Vaters
Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Einzelfälle erfassen kann. Nehmen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig Kontakt mit uns auf, um zu klären welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen und wann Sie einen Termin vereinbaren können.
Seit dem 01. Januar 2017 ist die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bei den Standesämtern in Hessen gebührenfrei. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch bei den Jugendämtern erklärt werden. Dort kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben werden.
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Nun müssen einige Formalitäten erledigt werden und das Standesamt des Geburtsortes ist die erste Anlaufstation, hier wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet.
Dies wird in der Regel nicht das Standesamt in Mücke sein, es sei denn, Ihr Kind wurde zuhause geboren. Die Geburtsanzeige übernimmt grundsätzlich das Krankenhaus, Sie haben also evtl. bereits im Krankenhaus diverse Unterlagen abgegeben. Wenn Ihr Kind nicht in einem Krankenhaus oder einer anderen Geburtseinrichtung, wie z.B. ein Geburtshaus geboren wurde, melden Sie die Geburt wahrscheinlich selber im Standesamt an.
Dazu benötigen Sie diverse Unterlagen:
- Ihren Ausweis und ggf. den Ihres Partners
- Ihre Eheurkunde
- Ihre Geburtsurkunde und ggf. die Ihres Partners
- Wenn Sie nicht verheiratet sind und bereits die Vaterschaft anerkannt wurde, bringen Sie hiervon bitte eine Ausfertigung mit
- Die Geburtsbescheinigung von der Hebamme oder dem Arzt/der Ärztin
- Die Bestimmung über den Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes
Wir geben Ihnen hier nur einige ganz allgemeine Informationen. Welche Unterlagen Sie individuell benötigen hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Nehmen Sie also möglichst frühzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Standesamt auf, um genau zu klären welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Gebühren ggf. auf Sie zukommen.
Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Das Bestattungsunternehmen wird sich in aller Regel um alles Notwendige kümmern. Auch darum, dass der Sterbefall innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Werktagen angezeigt wird.
Damit beurkundet werden kann, müssen einige Unterlagen vorgelegt werden, dazu gehören auf jeden Fall:
- Der Ausweis des Verstorbenen
- Wenn der Verstorbene verheiratet war, die Heiratsurkunde
- Wenn der Verstorbene geschieden war, die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Wenn der Verstorbene verwitwet war, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Wenn der Verstorbene nie verheiratet war, die Geburtsurkunde
- Die Todesbescheinigung, die der Arzt oder das Krankenhaus ausgestellt hat
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um ganz allgemeine Informationen handelt. Was in Ihrer Situation dem Standesamt vorgelegt werden muss und ob ggf. noch weitere Dinge zu beachten sind, klären Sie bitte direkt mit dem Standesamt oder auch dem Bestattungsunternehmen.
Sie haben Ihren Traumprinzen oder Ihre Traumfrau gefunden und möchten jetzt heiraten? Dies können Sie grundsätzlich bei jedem Standesamt tun. Vorher müssen Sie allerdings Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.
Dies kannten wir früher unter dem Begriff „Das Aufgebot bestellen". Wenn Sie und Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze haben, suchen Sie sich das Standesamt einfach aus. Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin angemeldet werden. Die Terminvereinbarung kann früher erfolgen.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie zumindest:
- Ihren Ausweis
- Von Ihrem Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung, wo Sie wohnen und welchen Familienstand Sie haben
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister mit sämtlichen Folgebeurkundungen und Hinweisen.
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich:
- Eine Eheurkunde der Vorehe
- Das entsprechende Scheidungsurteil oder als Witwe/Witwer die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten.
Welche Unterlagen Sie jedoch ganz individuell brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Historie ab. Eine allgemeingültige Liste gibt es leider nicht. Sie erhalten hier einige ganz allgemeine Informationen, nehmen Sie auf jeden Fall rechtzeitig Kontakt mit uns Standesamt auf und lassen sich bitte ganz persönlich beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren e
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde?
Also eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Sterbeurkunde. Sie können oft auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister erhalten.
Diese sind ebenso beweiskräftig wie eine Urkunde, enthalten oft aber mehr Informationen. Bei der Ausstellung einer Urkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden.
Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- oder Lebenspartner und direkte Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ggf. ein rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen. Wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das Ihnen die gewünschte Urkunde ausstellen soll, um zu klären, welche Nachweise Sie ggf. vorlegen müssen und welche Gebühren evtl. anfallen. Grundsätzlich erhalten Sie die Urkunde bei dem Standesamt, das die Geburt, die Heirat, die Lebenspartnerschaft oder den Tod beurkundet hat.
Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Mücke erhalten?
Wir können Geburtsurkunden für alle Personen ausstellen, die in Mücke oder einem der Ortsteile von Mücke bzw. in Gemünden (Felda) oder einem der dortigen Ortsteile während der letzten 110 Jahre geboren sind.
Eheurkunden für alle, die in Mücke oder einem der Ortsteile von Mücke bzw. in Gemünden (Felda) oder einem der dortigen Ortsteile in den letzten 80 Jahren geheiratet haben. Sterbeurkunden für alle, die in Mücke oder Gemünden (Felda) während der letzten 30 Jahre verstorben sind.
Was kostet eine Urkunde?
Für die Ausstellung einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 12,00 €uro fällig. Werden mehrere Exemplare der gleichen Urkunde benötigt, so kostet jede weitere Urkunde 6,00 €uro.
Seit dem 01. Januar 2009 haben die Gemeinden Mücke und Gemünden (Felda) einen gemeinsamen Standesamtsbezirk, das heißt, sämtliche standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Gemünden (Felda) werden seitdem vom Standesamt in Mücke durchgeführt.
Für Urkundenbestellungen, bei Sterbefällen, Anmeldungen zur Eheschließung, Hausgeburten, Begründungen von Lebenspartnerschaften und weiteren standesamtlichen Beurkundungen wenden Sie sich daher bitte an das Standesamt in Mücke.