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Bauleitplanung

 Zentrales Internetportal der Bauleitplanung Hessen öffnen.

Bildquelle: anncapictures/Pixabay
Bauleitplanung der Gemeinde Mücke, Ortsteil Sellnrod . Aufstellung des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Vorm weißen Acker II“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Vorm weißen Acker II“ sowie der dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Misch- und Wohngebietes am nordwestlichen Siedlungsrand von Sellnrod, vorrangig für die mittel- bis langfristig ausgelegte Eigenentwicklung des Ortsteils.

Die Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im 2-stufigen Regelverfahren inkl. Umweltprüfung aufzustellen.

Die gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans (sog. „Parallelverfahren“).

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Sellnrod:

Flur 1: 196/5 (tw.), 303/5 (tw.), 305, 306, 307, 308, 309 (tw.), 310/11 (tw.)

Flur 6: 20 (tw.), 34 (tw.), 35, 36, 39, 40

und besitzt eine Größe von rd. 1,8 ha.

Die räumliche Lage und die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (jeweils fett umrandete Bereiche).

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom

Dienstag den 22.04.2025 bis einschließlich Freitag den 23.05.2025

im Internet unter der Adresse:

https://gemeinde-muecke.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen.html

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrenhain 2, 35325 Mücke, Fachbereich III Bauen und Liegenschaften (1. OG), während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag: 7:30 Uhr – 12:00 Uhr

zusätzlich Montags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauen@gemeinde-muecke.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06400 9102-0), mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Räumliche Lage des Plangebietes Bildquelle: OpenStreetMap Grundlage

Unterlagen zum Download:

1BPLFNP_VormweissenAckerII_Bekanntmachung2131.pdf

2BPL_VormweissenAckerII_A_Begruendung.pdf

3BPLFNP_VormweissenAckerII_B1_Umweltbericht.pdf

4BPLFNP_VormweissenAckerII_B2_Bestand.pdf

5BPL_VormweissenAckerII_C_Festsetzungen.pdf

6BPL_VormweissenAckerII_D_Planteil.pdf

7FNP_VormweissenAckerII_A_Begruendung.pdf

8FNP_VormweissenAckerII_C_Planteil.pdf

(Die Bekanntmachung wurde bereits am 14.04.25 auf unserer Homepage veröffentlicht)

Bekanntmachung des Inkrafttretens der Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Bereich: „Kirschgartener Straße / Industriestraße“ im Ortsteil Nieder-Ohmen


KlarstSatzg_KirschgartenerStr-Inkrafttreten.pdf

Gemeinde Mücke, Ortsteile Flensungen und Merlau: Bebauungsplan „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.


V_FNPAe_Pfaffensteg_Bahnhofstrasse.pdf
V_TF_Pfaffensteg_Bahnhofstrasse-1-Aenderung.pdf
V_UB_Pfaffensteg_Bahnhofstrase-Aenderung.pdf
V_BP_Pfaffensteg_Bahnhofsstrasse-1-Aenderung.pdf
V_BG_FNP_Paffensteg_Bahnhofstrasse-Aenderung.pdf
V_BG_BP_Paffensteg_Bahnhofstrasse-1-Aenderung.pdf
cima-Bericht-Auswirkungsanalyse-Verlagerung-und-Erweiterung-PENNY-Muecke.pdf
Bestandskarte-zum-UB_Pfaffenweg_Bahnhofstrasse.pdf
AF-Muecke-BP-Pfaffensteg-Bahnhofstrasse.pdf
Bekanntmachung_Pfaffensteg_Bahnhofstrasse.pdf

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke in ihrer Sitzung am 25.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reitanlage Atzenhain“ im Ortsteil Atzenhain ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 20.10.2022 (Az.: RPGI-31-61a0100/1-2017/3, Dokument Nr.: 2022/1336951) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennut-zungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reitan-lage Atzenhain“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung gemäß § 6 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird die Flächennutzungsplanänderung in das Internet eingestellt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flä-chennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Mü-cke geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, ist darzulegen.

 

Gemeinde Mücke, den 17.11.2022

gez. Bürgermeister Sommer



Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Reitanlage Atzenhain“ (Planteil - unmaßstäblich)

FNP_ReitanlageAtzenhain-Wirksamwerden.pdf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 25.05.2022 den Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die enthaltenen bauordnungsrechtli-chen Festsetzungen gem. § 91 HBO wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ inkl. der enthalte-nen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauver-waltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus-kunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan in das Internet eingestellt.

Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend ge-macht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkraft-treten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Gemeinde Mücke, den 17.11.2022

gez. Bürgermeister Sommer

Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ (Planteil - unmaßstäblich)

BPL-ReitanlageAtzenhain-Inkrafttreten.pdf

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Position:
Leiter FB III - Bauen und Liegenschaften
Anrede:
Herr
Name:
Thomas Heidlas
Telefon:
+49 6400 9102-40
E-Mail:
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Raum:
20
Funktion:
Allgemeine Bauverwaltungsaufgaben
Position:
stellvertret. Leiterin FB III Bauen und Liegenschaften
Anrede:
Frau
Name:
Rebecca Scharmann
Telefon:
+49 6400 9102-46
E-Mail:
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Raum:
20
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