Gebührenfreie Abgabe von Windelsäcken
Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr erhalten je Kind und Monat einen Müllsack.
Um die Ausgabe dieser Windelsäcke nicht zu verzögern, sollten die Antragsteller zur Abholung eine Geburtsurkunde des Kindes mitbringen, um das Alter des Kindes nachzuweisen. Die Windelsäcke können nur für Kinder ausgegeben werden, die mit Hauptwohnsitz in Mücke gemeldet sind.
Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ausgabe kann nur erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Personen, die inkontinent, d.h. Windelträger sind, erhalten je Monat unentgeltlich einen Müllsack.
Um die Ausgabe dieser Windelsäcke nicht zu verzögern, ist die Inkontinenz durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Windelsäcke können nur an Personen ausgegeben werden, die mit Hauptwohnsitz in Mücke gemeldet sind. Das Abholen der Säcke kann durch Angehörige erfolgen.
Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ausgabe kann nur erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.