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Abfall und Entsorgung
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Telefon: 06400 6240
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Alle weiteren Details, Neuigkeiten und Dokumente finden Sie auf unserer offiziellen Webseite:
Webseite: www.avos-muecke.de
Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr erhalten je Kind und Monat einen Müllsack.
Um die Ausgabe dieser Windelsäcke nicht zu verzögern, sollten die Antragsteller zur Abholung eine Geburtsurkunde des Kindes mitbringen, um das Alter des Kindes nachzuweisen. Die Windelsäcke können nur für Kinder ausgegeben werden, die mit Hauptwohnsitz in Mücke gemeldet sind.
Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ausgabe kann nur erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Personen, die inkontinent, d.h. Windelträger sind, erhalten je Monat unentgeltlich einen Müllsack.
Um die Ausgabe dieser Windelsäcke nicht zu verzögern, ist die Inkontinenz durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Windelsäcke können nur an Personen ausgegeben werden, die mit Hauptwohnsitz in Mücke gemeldet sind. Das Abholen der Säcke kann durch Angehörige erfolgen.
Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ausgabe kann nur erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zum Grünabfall gehören zum Beispiel:
Äste, Heckenschnitt, Pflanzenreste, Gras- und Rasenschnitt, Laub, Sträucher.
Aus anderen Landkreisen wie dem Vogelsbergkreis stammende Grünabfälle werden nicht angenommen.
Die Annahme erfolgt kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13,51 €/m³. Die Bezahlung ist nur in bar möglich.
Öffnungszeiten in Mücke (Merlau, im Herrnhain Richtung Wald):
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr / Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Weitere Informationen: Grünabfall - ZAV (zav-online.de)
Bei Fragen zu den Müllgebühren wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis.
Die Sammelstelle für Elektrokleingeräte befindet sich auf dem Gelände des Bauhofes im Ortsteil Nieder-Ohmen, Merlauer Straße 53.
Öffnungszeiten der Sammelstelle
Mo 07.30 Uhr – 17.00 Uhr
Di-Fr 07.30 Uhr – 16.30 Uhr
Eine Rückgabemöglichkeit besteht nur für Geräte aus privater Herkunft.
Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen, Monitore und Bildschirme sowie große Geräte werden am Bauhof nicht angenommen!
Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen können am Entsorgungszentrum Vogelsberg oder über eine Sammelstelle von www.lightcycle.de zurückgegeben werden. Dort kann man schnell, durch Eingabe seiner PLZ die nächste Sammelstelle finden.
Zur gebührenfreien Sammlung von ausgedienten Elektrogroß-, Kühl- und Bildschirmgeräten sowie großer Hauswärmetechnik
(z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Herde, Waschmaschinen, PC-Monitore, Fernseher aller Größen) dient wie gewohnt weiterhin die Sperrmüllsammlung.
Die Abgabe von Groß- oder Kleingeräten von privat und in haushaltsüblichen Mengen ist darüber hinaus auch am EZV möglich.
Beispiele für Elektrokleingeräte:
Minicomputer, elektronische Notizbücher, Drucker, PCs (einschließlich CPU, Maus und Tastatur) ohne Bildschirmgeräte, elektrische und elektronische Schreibmaschinen, Radiogeräte, Videokameras, Videorekorder, kleine Hi-Fi-Anlagen, kleinere Staubsauger, Bügeleisen, Friteusen, Toaster, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer, Videospielkonsolen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich bei dem von Ihnen abzugebenden Gerät um ein Elektrokleingerät handelt, können Sie sich direkt beim ZAV unter 06641/96710 informieren.