Aktuelles aus der Gemeinde
Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) für das Ausbildungsjahr 2025
Die Gemeinde Mücke (Vogelsbergkreis) sucht für das Ausbildungsjahr 2025 zwei
Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
In diesem Ausbildungsberuf begegnen Dir vielfältige Büro- und Verwaltungsaufgaben, die Du alle erlernen darfst. Ebenso bist Du Ansprechpartner (m/w/d) für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde. Die Ausbildung beginnt am 01.09.2025 und dauert insgesamt drei Jahre.
Zu Deinen Aufgaben gehören:
- Kennenlernen der Verwaltung durch den Einsatz in verschiedenen Organisationseinheiten der Gemeinde und der Kreisverwaltung
- Beratung und Unterstützung von Bürger*innen bei ihren Anliegen
- Erledigung von dienstleistungs- und bürgerorientierten Verwaltungsaufgaben
- Treffen von Verwaltungsentscheidungen anhand von Rechtsvorschriften
Dein Profil:
- Mindestens einen Realschulabschluss mit guten Noten in Deutsch, Mathematik und Politik und Wirtschaft
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit
- Soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Kundenorientierung
- Spaß an Büro- und Verwaltungsaufgaben
Wir bieten Dir:
Die Ausbildungsvergütung, sowie die üblichen sonstigen Leistungen, richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Darüber hinaus informiere Dich gerne auf unserer Homepage über unserer „Mücke Gratifikationen“.
Wenn wir Dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen, die Du bitte spätestens bis zum 30.11.2024 an
Für telefonische Rückfragen steht Dir Frau Becker, Personalreferentin, 06400/9102-21 oder Herr Kern, Fachbereichsleiter Verwaltungssteuerung, 06400 – 9102- 10 gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Mücke versteht sich als eine familiengerechte Behörde. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Du ehrenamtlich tätig bist, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Eine Teilung der Stellen ist nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz grundsätzlich möglich.
Solltest Du dich für den Postweg entscheiden, legst Du bitte die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter o. Ä. vor, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sollte eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht werden, bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizufügen. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren gemäß DSGVO vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht. Des Weiteren wird ebenfalls aus Kostengründen auf eine Eingangsbestätigung und auf Zwischennachrichten verzichtet. Mit der Übersendung Deiner Bewerbung erklärst Du dich mit der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gemäß § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) einverstanden. Der Widerruf ist jederzeit möglich, jedoch kann Deine Bewerbung in diesem Fall nicht mehr im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden.