Durch den Erlass der Gefahrenabwehrverordnung wurden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt. Durch diese Regelungen wurde der Gefahrenabwehrbehörde (Ordnungsverwaltung) ein konkreter Handlungsrahmen für häufig vorkommende Verstöße, welche keine abschließende gesetzliche Regelung erfahren, gesetzt.
Durch das Abstecken dieses Rahmens ist eine transparentere und rechtssichere Ahnung und Vollstreckung durch die Ordnungsbehörde möglich. Ebenso ist es Bürgerinnen und Bürger möglich das Handeln der Verwaltung nachzuvollziehen. Letztendlich dient die Verordnung der Förderung des Gemeinwohl, der Sicherheit und dem friedlichen Bestehen unserer Gemeinde.
Die Gefahrenabwehrverordnung kann hier eingesehen und heruntergeladne werden.