Aktuelles aus der Gemeinde
Öffentliche Mahnung 15.05.2023
Die Gemeindekasse Mücke macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 folgende Steuern und Grundbesitzabgaben fällig waren:
- 2. Rate 2023 Grundbesitzabgaben
- 2. Rate 2023 Gewerbesteuer
- Hundesteuer.
Die Steuern- und Grundbesitzabgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Grundbesitzabgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 22.05.2023 an die Gemeindekasse Mücke zu zahlen.
Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVKostO) gebührenpflichtig.
Nach dem 22. Mai 2023 werden die fällig gewesenen Steuern und Grundbesitzabgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge erhoben.
Nutzen Sie bitte vorzugsweise den Weg der Banküberweisung. Sollten Sie persönlich in unserem Hause erscheinen wollen, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Bitte wenden Sie sich dafür an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse unter den folgenden Rufnummern: 06400/9102-32 oder 06400/9102-33.
Vielen Dank!
Wir bitten um entsprechende Beachtung. Ihre Gemeindekasse Mücke