Aktuelles aus der Gemeinde
Gartenabfälle gehören nicht in Wald und Feld
Die Temperaturen steigen, die Aktivitäten in den Gärten nehmen zu und die illegale Beseitigung von Gartenabfällen in Form von Astwerk, Grasschnitt und Laub im Außenbereich beschäftigt wieder das Ordnungsamt der Gemeinde Mücke!
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Grünschnitt gilt rechtlich als Abfall und darf nicht im Wald oder in der freien Natur entsorgt werden. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden.
Aktuell beschäftigt die Gemeinde Mücke ein besonders hartnäckiger Fall von einer Mehrzahl von Verstößen: am ehemaligen Schützenhaus in Ilsdorf scheint es „gute Tradition“ zu sein, organische Abfälle vor Ort einfach in den dortigen Gemeindewald zu fahren – einer beginnt, andere machen es nach! Die dortige Waldfläche gleicht aktuell einer Komposthalde! Zum Schutz der Waldfläche und in Absprache mit dem Ortsbeirat hat das Ordnungsamt der Gemeinde Mücke nun dort vom kommunalen Bauhof einen Zaun ziehen lassen und hat Verbotshinweise aufgehängt. Zudem werden vermehrt Kontrollen vor Ort durchgeführt werden.
Die Gemeinde appelliert zudem an die Vernunft aller Verursacher, künftig Gartenabfälle fachgerecht in der Deponie in Merlau zu entsorgen oder im eigenen Garten zu kompostieren.