Aktuelles aus der Gemeinde
Platz lassen für den Winterdienst
Platz lassen für den Winterdienst
In der Vergangenheit ist es vermehrt vorgekommen, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge so abgestellt haben, dass es dem Winterdienst der Gemeinde Mücke nicht möglich war, seinen Räum- und Streudienst ordnungsgemäß zu verrichten.
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier sind das Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286).
Bei Nichtbeachtung wird zukünftig kein Winterdienst im betroffenen Straßenabschnitt ausgeführt werden können.
Ebenfalls wäre es hilfreich die Hydranten im Winter von Schnee und Eis freizuhalten. Sollten Sie also solch einen Deckel vor ihrem Grundstück haben, freuen wir uns, wenn Sie diesen auch im Winter vom Schnee befreien, um so wichtige Sekunden im Ernstfall zu sparen.
Die Feuerwehr und der Winterdienst der Gemeinde Mücke würden es Ihnen danken, wenn Sie diese in Zukunft bei ihrer Arbeit unterstützen.