Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Mücke) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemeinde-muecke.de.
Wir bemühen uns, unsere Inhalte klar und verständlich zu gestalten.
Bedienung:
Unsere Seite kann mit der Tastatur, einem Screenreader oder anderen Hilfsmitteln genutzt werden.
Design:
Wir achten auf Kontraste, Schriftgrößen und eine klare Struktur, damit Inhalte gut lesbar sind.
Bilder und Videos:
Wir versehen Bilder mit Beschreibungen (Alt-Text) und stellen nach Möglichkeit Untertitel für Videos bereit.
Kontrast und Farben:
Können über den Barrierefreiheitsassistenten angepasst werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Mücke
Im Herrnhain 2
35325 Mücke
Telefon: + 49 6400 9102-0
Telefax: + 49 6400 9102-50
Email:
https://gemeinde- muecke.de/kontakt-zur-gemeindeverwaltung.html
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Wir bemühen uns, unsere Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen. Leider müssen wir darauf hinweisen, dass einige PDF-Dokumente auf dieser Website derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Trotz unserer Anstrengungen, diese Dokumente barrierefrei zu gestalten, kann es in einigen Fällen zu Einschränkungen bei der Nutzung von Screenreadern oder anderen Hilfsmitteln kommen.
Darstellung aktuelle Beiträge auf der Startseite
Der Slider auf der Startseite der die aktuellen Mitteilungen darstellt, ist nicht vollständig barrierefrei. Nutzer von Tastatursteuerung oder Screenreadern könnten Schwierigkeiten bei der Nutzung haben. Wir arbeiten daran, eine zugängliche Alternative anzubieten. Wir haben eine Buttonlösung integriert, die alle Meldungen anzeigt.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Die Inhalte dieser Webseite sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
Evaluationsmethode
Browsertools zum Testen der Barrierefreiheit.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.11.2024 überprüft.