Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (§ 1 StVG).
Eine Zulassung kann von demjenigen beantragt werden, dessen Fahrzeug einer durch das Kraftfahrtbundesamt erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. einer EG-Typgenehmigung (EGTG) entspricht oder im Einzelgenehmigungsverfahren eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Des Weiteren muss eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Vogelsbergkreis sind es derzeit über 100.000.
Hier finden sie weitere Informationen und Neuigkeiten rund um die Fahrzeugzulassung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die "alten" Führerscheine nicht auf der Gemeindeverwaltung ausgetauscht werden können.
Bitte wenden Sie sich im einem solchen Falle an die:
Führerscheinstelle Alsfeld
Hersfelder Straße 57
36304 Alsfeld
oder
Führerscheinstelle Lauterbach
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach
Simone Hofmann
+ 49 (0) 64 00 9102 - 18
Marita Gafiuk
+ 49 (0) 64 00 9102 - 17
Montag bis Freitag
von 07.30 – 11.45 Uhr
Montag Nachmittag
von 13.30 – 17.45 Uhr
und nach Terminvereinbarung