Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Niederschlagswassergebühr – Meldepflicht bei Änderungen
Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Mücke die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Seither wird nicht mehr nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen auf dem Grundstück.
Grundstückseigentümer sind gemäß § 25 Abs. 3 der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Mücke verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird, bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekanntzugeben. Gleiches gilt für die Änderungen von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.
Kommt der Grundstückseigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann dies dazu führen, dass Flächen anhand einer Luftbildauswertung herangezogen werden, welche nicht an das Abwassersystem angeschlossen sind und auf dem Grundstück versickern.
Sollten Sie Änderungen an überbauten bzw. befestigten Flächen vorgenommen haben oder Fragen zu bevorstehenden Änderungen haben, bitten wir Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Notruf Wasserversorgung in Mücke (z.B. bei Rohrbruch)
Telefon: 06400 910292
Mobil: 0151 12808652
Niederschlagswassergebühr – Meldepflicht bei Änderungen
Iris Müller
Dienstag – Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 06400 910235
E-Mail: i.mueller@gemeinde-muecke.de