Soziales & Gesellschaft
Bestattungen und Belegung
Die Friedhöfe sind in erster Linie für die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, bestimmt.
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen Reihengrabstätten zur Verfügung. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten ist auf allen Friedhöfen möglich.
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenreihengrabstätten, Wiesen-Urnenreihengrabstätten, ein anonymes Urnenfeld (nur auf dem Friedhof Nieder-Ohmen) zur Verfügung. Urnenbeisetzungen können auch in einem bereits vorhandenen Reihen-, Wahl- oder Urnengrab vorgenommen werden.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde anzumelden. Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 30 Jahre