Kindertagesstätte Nieder-Ohmen
Die Kita Nieder-Ohmen ist eine 4-gruppige Einrichtung und verfügt über:
- Eine Krippengruppe mit 12 Plätzen für Kinder im Alter von 2-3 Jahren
- Eine altersübergreifende Gruppe mit 25 Plätzen im Alter von 2-6 Jahren
- Eine Integrationsgruppe mit 20 Plätzen im Alter von 3 -6 Jahren
- Eine Regelgruppe mit 25 Plätzen im Alter von 3-6 Jahren
Folgende Funktionsbereiche und Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:
Spielzimmer, Malzimmer, Bauraum, Froschgruppe (U3 -Bereich), Bistro, Bewegungsraum, Rollenspielbereich, Küche, Wasch- und Toilettenbereich, Büro, Personalraum und Materialraum. Des Weiteren verfügen wir über ein großes Außengelände mit verschiedenen Spielbereichen und altem Baumbestand, sowie einen separaten Spielplatz für die U3- Kinder.
Die Konzeption der Kindertagesstätte Nieder- Ohmen basiert auf der halboffenen Arbeit mit Funktionsräumen.
In unserer Kita darf jedes Kind selbst bestimmen, in welchem Funktionsbereich und mit welchen Kindern es den Tag verbringen möchte.
Täglich um 9 Uhr treffen sich die Kinder in ihren Stammgruppen zum Morgenkreis.
Projekte und angeleitete Aktivitäten sind an der Entwicklung, den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder orientiert. Hierdurch werden Fähigkeiten wie Autonomie und Kompetenz gefördert, auch das soziale Miteinander wird in allen Bereichen gestärkt.
In unregelmäßigen Abständen finden Waldtage und Waldwochen statt.
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, bieten wir ein großes, gesundes Frühstück an.
Die Kita Nieder-Ohmen ist seit 2016 als „Haus der Kleinen Forscher“ zertifiziert.
Re-Zertifizierungen fanden 2019 und 2022 statt. Naturwissenschaftliche Phänomene sind Teil der Lebenswelt von Kindern. Kinder weisen eine starke Motivation auf, ihre Welt im wahrsten Sinne des Wortes, „begreifen“ zu wollen. Durch regelmäßiges Forschen und Experimentieren bieten wir ihnen dazu Gelegenheit.
Neben der engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Vereinen, zeichnet uns die Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Grundschule „Kunterbunt“ aus. In gemeinsamen Aktionen lernen unsere Kinder die Grundschule, das Lehrerkollegium und die Räumlichkeiten spielerisch kennen.
1. Pädagogische Grundgedanken
- Wir verstehen uns als eine familienergänzende Einrichtung
- Jedes Kind ist ein einzigartiges Individuum
- Jedes Kind hat ein Recht auf Wertschätzung
- Wir geben Raum und Zeit für eigene Ideen
- Wir führen intensive Beobachtungen und Dokumentation durch
- Wir achten auf Toleranz, Rücksichtnahme und Einhaltung von Grenzen
- Wir bieten intensive Beziehungsarbeit
- Wir arbeiten nach dem Hessischen Bildung- und Erziehungsplan
- Wir bieten Freiräume für eigenständige Entscheidungen = AUTONOMIE
- Wir fördern die Kotaktaufnahme mit anderen Kindern = SOLIDARITÄT
- Wir fördern besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten = KOMPETENZ
- Wir unterstützen die Integration von Kindern mit Behinderung
2. Unser pädagogischer Ansatz
Unser pädagogischer Ansatz zielt darauf, Kinder mit verschiedener sozialer und nationaler Herkunft und mit unterschiedlicher Lern- und Lebensgeschichte zu befähigen, Situationen ihres gegenwärtigen und zukünftigen Alltags möglichst selbstständig und kompetent zu meistern. Wir möchten mit unserer pädagogischen Arbeit einen Bezug zum Alltag der Kinder und den damit verbundenen Gedanken und Gefühlen herstellen. Das wird möglich, wenn wir die aktuellen Lebenssituationen der Kinder kennen und auf ihre Fragen und Probleme eingehen. Während des Kindergartenalltags beobachten wir die Kinder und halten schriftlich fest, was die Kinder offensichtlich bewegt und was für sie von Bedeutung ist, und auf welchem Entwicklungsstand sie sich gerade befinden - dazu dient u. a. das eigene Portfolio. Jedes Kind hat einen eigenen Ordner, indem seine Kindergartenzeit durch selbstgemalte Bilder, Fotos und kleine Lerngeschichten oder Eintragungen der ErzieherInnen festgehalten werden. Der aktuelle Entwicklungsstand wird aufgrund von gemachten Beobachtungen und Zeichnungen transparent. Durch die aktive Mitgestaltung der Kinder dient das Portfolio auch zur Vorbereitung von Elterngesprächen. Am Ende der Kindergartenzeit dürfen die Kinder „ihren Schatz“ mit nach Hause nehmen, und haben so eine schöne Erinnerung an ihre Kindergartenzeit.
3. Das Bild vom Kind – Partizipation
Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung. Sie können ihre Entwicklung selbst steuern, den aktiven Part in ihrem alltäglichen Tun zu übernehmen. Wir trauen ihnen zu, Verantwortung für ihr Wohlbefinden und ihre Zufriedenheit zu übernehmen. Dazu bieten wir ihnen einen Rahmen, der ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Selbstentfaltung und altersgemäße Entscheidungsfreiheit bietet, d. h. „Kinder verschiedener Herkunft und mit unterschiedlicher Lerngeschichte zu befähigen, in Situationen ihres gegenwärtigen und künftigen Lebens möglichst autonom, solidarisch und kompetent zu handeln“ (Zimmer 1998, S.14). Dazu ein Beispiel: „Ich bin satt, packe mein Frühstück ein und nehme den Rest mit nach Hause.“
4. Rolle der ErzieherInnen
Die ErzieherInnen verstehen sich als Begleiter der Kinder und unterstützen sie beim Erwerb der grundlegenden Fähigkeiten. Dazu gehören:
- Soziale und emotionale Kompetenzen
- Kognitive und motorische Fähigkeiten
- Lebenspraktische Fähigkeiten
- Erwerb von Sprache und Kommunikationstechniken
- Erkennen und Ausschöpfen von Ressourcen
5. Aufnahmebedingungen
In allen Tagesstätten und dem Kindergarten können die Kinder zum ersten eines jeden Monats aufgenommen werden. In den Tagesstätten Groß-Eichen, Merlau und Atzenhain können Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aufgenommen werden. In den Tagesstätten Ruppertenrod und Nieder-Ohmen und im Kindergarten Sellnrod ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, sofern Kapazitäten für die gewünschte Altersgruppe vorhanden sind und der erste Wohnsitz in der Gemeinde Mücke ist.
Kinder, die in den Einrichtungen aufgenommen werden, müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Sie benötigen eine Impfbescheinigung von ihrem behandelnden Kinderarzt. Erkrankte Kinder müssen in der Einrichtung entschuldigt werden und ansteckende Krankheiten, laut Infektionsschutzgesetz, gemeldet werden.
Mit der Aufnahme in die Kindertagesstätte oder den Kindergarten gehen die Eltern einen Betreuungsvertrag ein, d.h. mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten die Konzeption des von ihnen gewählten Kindergartens bzw. der Kindertagesstätte und die Satzung der Gemeinde Mücke automatisch an. Diese sind in der jeweiligen Einrichtung einzusehen.
6. Aufnahme von Kindern mit Behinderung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Kinder mit einer Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, in den Kindertagesstätten / dem Kindergarten aufzunehmen. In diesem Fall muss von den Eltern ein Antrag auf Integration beim Amt für soziale Sicherung gestellt werden. Das Antragsformular kann den Eltern von der Kita- bzw. Kindergartenleitung ausgehändigt werden. Nach ausführlicher Prüfung des Entwicklungsstandes durch die zuständige Amtsärztin wird dann eine Integration genehmigt oder abgelehnt.
Ähnlich ist auch das Integrationsverfahren, wenn ein Kind bereits den Kindergarten besuchen sollte. Nach ausführlicher Beobachtung durch die GruppenerzieherInnen und die Leitung der Einrichtung stellt die Kita/der Kindergarten den Entwicklungsstand des Kindes fest und ein Integrationsantrag wird gemeinsam mit den Eltern gestellt. Auch hier entscheidet der Amtsarzt, ob die Integration bewilligt wird oder nicht.
Bei Genehmigung einer Integrationsmaßnahme stehen der Einrichtung pädagogische Fachkraftstunden zusätzlich zur Verfügung. In der Regel wird die Gruppengröße reduziert.
Die Eltern sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind regelmäßig die Einrichtung besucht. Das Kind wird im Alltag begleitet und zusätzlich unterstützt, damit es den Gruppenalltag gleichberechtigt erleben kann. Mindestens einmal jährlich findet ein interdisziplinäres Gespräch statt, zu dem alle Beteiligten (Eltern, ErzieherInnen, Ärzte, Frühförderung etc.) eingeladen werden. Hier werden gemeinsam Hilfe- und Förderpläne erstellt.
7. Eingewöhnung
Die Eingewöhnung in allen Häusern findet nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell statt, d. h. die Kinder kommen gemeinsam mit einem Elternteil in die Einrichtung und verbringen zunächst gemeinsame Stunden in der Kita / dem Kiga. Es finden erste Kontaktaufnahmen statt und die Eltern bleiben im Hintergrund. Je nach Bedürfnis des Kindes verlässt das Elternteil für kurze Zeit die Gruppe und das Kind bleibt gemeinsam mit den ErzieherInnen im Gruppenraum.
Die Betreuungszeit wird täglich in Absprache mit den GruppenerzieherInnen und den Eltern erweitert und den Bedürfnissen angepasst. So ist gewährleistet, dass eine schonende Ablösung und Eingewöhnung stattfinden kann. In der Regel sollte die Eingewöhnung nach 3-4 Wochen abgeschlossen sein. Grundvoraussetzung für einen guten Start ist, dass eine feste Bezugsperson in der Eingewöhnungsphase jederzeit abrufbar ist.
8. Krankheit und Medikamentenvergabe
Grundsätzlich dürfen die ErzieherInnen in den Kindertagesstätten und im Kindergarten keine Medikamente verabreichen. Eine Ausnahme bilden chronische Krankheiten. In diesem Fall ist es notwendig, dass uns ein ärztliches Attest mit der Diagnose und der genauen Medikation vorliegt. In besonderen Fällen wie z. B. Diabetes o. ä. ist eine ärztliche Unterweisung des Personals notwendig. Leiden Kinder an mehrfachen Lebensmittelunverträglichkeiten, können Sie an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wenn Ihre Eltern entsprechende Mahlzeiten zur Verfügung stellen, die von der Kochfrau aufgewärmt werden. Im Krankheitsfall wie z. B. Fieber oder einer Erkältungsgrippe dürfen die Kinder die Einrichtung nicht besuchen. Zeigt ein Kind im Laufe des Tages Krankheitssymptome, rufen wir die Eltern an, damit die Kinder abgeholt werden.
9. Beschwerdemanagement
Wir versuchen in allen Einrichtungen der Gemeinde Mücke die Kinder in die unterschiedlichsten Konfliktlösungsstrategien einzubinden. In gemeinsamen Gesprächskreisen bieten wir ihnen die Möglichkeit ihre Bedürfnisse einzubringen und nach demokratischen Lösungen zu suchen.
Bei Konflikten zwischen ErzieherInnen und Eltern nehmen wir uns in einem gemeinsamen Gespräch die Zeit Standpunkte zu erörtern und gemeinsam mit den betroffenen Personen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, den Elternbeirat als Vermittler hinzuzuziehen. Sind die Konflikte jedoch weitreichender, weil z. B. das Kindeswohl gefährdet scheint, besteht die Möglichkeit den Träger oder einen Vertreter des Amtes für Familie, Jugend und Sport hinzuzuziehen. In diesem Fall sind wir als Einrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, auf Missstände aufmerksam zu machen (§ 8a SGB).
10. Elternarbeit
Mit der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung gehen wir gemeinsam eine Erziehungspartnerschaft ein. Es ist unser Ziel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gestalten, indem wir im beiderseitigen Informationsaustausch zum Wohle des Kindes stehen. Erziehungspartnerschaft bedeutet, dass beide Parteien zum Wohle des Kindes agieren. Als familienergänzende Einrichtung sind wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. D. h. der Kita-Alltag, der mittlerweile für die meisten Kinder einen großen Teil des Tages bedeutet, sollte von den Eltern dahingehend unterstützt werden, dass Veränderungen innerhalb der Familie z. B. Geburt eines Geschwisterkindes, Trennung, Wohnortwechsel etc. an die GruppenerzieherInnen weitergegeben werden, damit auf evtl. Verhaltensveränderungen der Kinder adäquat reagiert werden kann.
Weiterhin sollten ausreichend Wechselkleidung, Hygieneartikel (Windeln, Feuchttücher etc.), wetterbedingte Kleidung, ein gesundes Frühstück und entsprechendes Schuhwerk zur Verfügung gestellt werden. Das gewährleistet, dass sich Ihr Kind in der Einrichtung wohlfühlen kann und an allen Angeboten des Kita- / Kiga-Alltags teilnehmen kann.
Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres findet ein erster Kennenlern-Elternabend statt. Hier wird zugleich der Elternbeirat gewählt, der die Interessen der Eltern vertritt und das Team unterstützt. (Aufgaben des Elternbeirates, Satzung)
Ein fester Bestandteil sind die jährlichen Entwicklungsgespräche. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich über den Entwicklungsstand ihres Kindes zu informieren. Weitere Gespräche können jederzeit nach Absprache mit den ErzieherInnen vereinbart werden. Es wird über Entwicklungsprozesse informiert und ggf. unter Einbeziehung von anderen Institutionen (Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Kinderarzt, Therapeuten etc.) den einzelnen Familien bei Bedarf Hilfestellung angeboten.
11. Personalausfall und Krankheitsvertretung
Grundsätzlich vertreten sich die KollegInnen in Krankheitsfällen oder während der Urlaubszeiten untereinander. Die Dienste werden gruppenübergreifend abgedeckt. Die Ausfallzeiten der Kochfrau werden ebenfalls vom pädagogischen Fachpersonal abgedeckt. (wird noch geprüft welcher Zeitrahmen)
Bei erhöhtem Personalausfall werden in der Regel Vertretungskräfte aus den anderen Mücker Einrichtungen zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Notgruppe eingerichtet werden muss, wenn kein ausreichendes Personal zur Verfügung steht. D. h. berufstätige Eltern, die keine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben, können ihr Kind in die Einrichtung bringen. Eltern, die eine andere Betreuungsmöglichkeit haben, werden gebeten, diese zu nutzen.
12. Qualitätsmerkmale
Die Tagesstätten und der Kindergarten der Gemeinde Mücke haben sich im Laufe der Jahre als moderne und zukunftsorientierte Einrichtungen etabliert. Ausgebildetes Fachpersonal, ein ausgedehntes Betreuungsangebot, ein pädagogisches Konzept angelehnt an den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, kontinuierliche Beziehungsarbeit, eine ausgewogene Mittagsversorgung, die flexible Dienstplangestaltung und die Einhaltung von Hygienestandards sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Bildungsangebotes, um die Kinder in ihrer Entwicklung optimal zu begleiten und zu fördern.
Ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Qualität unserer Arbeit sind pädagogische Tage und regelmäßige Teamsupervisionen, die sowohl für Konfliktgespräche, Fallbesprechungen und Konzeptionsentwicklungen genutzt werden.
Jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche, Erste Hilfe-Kurse, Brandschutzerziehung, Fortbildungen nach persönlichen Schwerpunkten, BEP-Fortbildungen und Zusatzqualifikationen sichern die Qualitätsstandards unserer Einrichtungen.
13. Präventionsgesetz
Prävention nach dem Präventionsgesetz bedeutet die körperliche, geistige und seelische Gesundheit des Kindes zu erhalten und zu fördern. In den Kindertagesstätten und dem Kindergarten der Gemeinde Mücke muss vor Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung über den aktuellen Impfstatus bzw. Impfberatung abgegeben werden. Die Schwerpunkte in den Einrichtungen liegen auf regelmäßiger Bewegung sowohl drinnen als auch draußen, ausgewogener Ernährung und der Einhaltung der Hygienevorschriften.
14. Sauberkeitserziehung
Durch die Aufnahme von einjährigen Kindern, sind wir als Einrichtung mit in die Sauberkeitserziehung involviert. Grundsätzlich muss der Impuls „sauber zu werden“ vom Kind kommen. Wir als Einrichtung sind unterstützend tätig, indem wir die Kinder an den täglichen Toilettengang erinnern, sie begleiten oder auch beim Wechseln der Kleidung behilflich sind, wenn mal ein Missgeschick passiert ist. Dazu bedarf es enger Absprachen mit den Eltern, wann und wie die Sauberkeitserziehung zu Hause praktiziert wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Eltern berichten, dass das Kind zu Hause den Toilettengang regelmäßig schafft und es keine Probleme gibt. Meistens hat das Kind dort ausreichend Ruhe und auch die Zeit sich auf die Vorgänge seines Körpers zu konzentrieren. Durch die Gruppengröße und die vielen Eindrücke in der Kita (intensives Spiel), kann es passieren, dass einige Kinder den Toilettengang noch nicht schaffen und es immer wieder kleinere und größere Missgeschicke gibt. Wir behalten uns deshalb vor, im Kontakt mit den Eltern zu entscheiden, ob das Kind in der Kita noch Windeln tragen sollte oder nicht. Wichtig ist dabei, dass immer ausreichend Wechselkleidung in der Kita vorhanden ist.
15. Bewegung
In unseren Einrichtungen geben wir den Kindern sowohl drinnen als auch draußen die Möglichkeit, ihr natürliches Bewegungsbedürfnis auszuleben. Durch die Reduzierung des Mobiliars in den Gruppenräumen können die Kinder sich ihrer Anatomie entsprechend auf dem Boden bewegen und spielen. Täglich kann die Bewegungsbaustelle genutzt werden, dort haben sie die Möglichkeit individuell ihre motorischen Fähigkeiten auszuprobieren und zu erweitern. Hierfür stehen verschiedene Spiel- und Bewegungsgeräte zur Verfügung. Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit das großzügige Außengelände zu nutzen. Regelmäßige Waldtage, Spaziergänge, Wanderwochen und Exkursionen gehören zu unserem pädagogischen Alltag.
16. Sexualität
Sexualerziehung ist ein mit der Geburt beginnender Prozess der verständnisvollen Begleitung der Kinder durch Erwachsene, die ihnen den Zugang zum eigenen Körper, zu ihren Gefühlen, zur Lust, zu anderen Menschen eröffnen. Die kindliche Sexualität äußert sich im Bedürfnis nach Geborgenheit, Zärtlichkeit, sinnliche Nähe, Freude und Lust am eigenen Körper und dem des Spielpartners. Sie verläuft in verschiedenen Entwicklungsphasen. Dabei soll die Selbstbestimmung des Kindes. z. B. ein „Nein“ respektiert werden. Wir vermitteln den Kindern Sachwissen und unterstützen sie, eine positive Einstellung zum eigenen Körper zu gewinnen. Die Kinder sollen sich in ihrer geschlechtlichen Rolle als Junge oder Mädchen annehmen, sich aber nicht auf typische soziale Rollen wie „weiblich“ oder „männlich“ festlegen lassen.
17. Praktikum
Junge Menschen, die sich für den Beruf des/der ErzieherIn interessieren, haben bei uns die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren. Sie durchlaufen alle Bereiche. Frühdienste, Essensdienste, Spätdienste und auch der hauswirtschaftliche Bereich gehören dazu. Es finden regelmäßige Anleitungsgespräche statt und bei Bedarf bieten wir Unterstützung bei der Erstellung der Berichte.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Leitung: Nadine Ritter
Im Eck 1
35325 Mücke
Telefon: 06400/8416