Wirtschaft & Bauen
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Reitanlage Atzenhain“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 25.05.2022 den Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die enthaltenen bauordnungsrechtli-chen Festsetzungen gem. § 91 HBO wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ inkl. der enthalte-nen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 91 HBO in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauver-waltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus-kunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan in das Internet eingestellt.
Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend ge-macht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkraft-treten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Gemeinde Mücke, den 17.11.2022
gez. Bürgermeister Sommer