Wirtschaft & Bauen
Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Reitanlage Atzenhain"
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke in ihrer Sitzung am 25.05.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reitanlage Atzenhain“ im Ortsteil Atzenhain ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 20.10.2022 (Az.: RPGI-31-61a0100/1-2017/3, Dokument Nr.: 2022/1336951) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennut-zungsplanänderung mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reitan-lage Atzenhain“ wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung gemäß § 6 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mücke, Im Herrnhain 2, 35325 Mücke, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird die Flächennutzungsplanänderung in das Internet eingestellt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flä-chennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Mü-cke geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-res seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Mücke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, ist darzulegen.
Gemeinde Mücke, den 17.11.2022
gez. Bürgermeister Sommer